Based on your location, you may be eligible. However, this is not the only criterion, and the information may be out of date. Always make sure you are well-informed before you apply!
Based on those criteria, we might have other scholarships for you:
| Duration: | 3 - 24 months |
| Purpose: |
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| Level: |
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| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | November 15, März 15, Juni 15; Kurzstipendien: Jederzeit |
| Benefits summary: | Der monatliche Grundbetrag €1.365-€1.416 plus zusätzliche Kosten |
Last update: 01 February 2012
Die Stipendien richten sich insbesondere an Kandidatinnen und Kandidaten, für die ein Auslandsaufenthalt im Anschluss an die Promotion einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder im Kulturbereich darstellt. Die Stipendien werden für alle wissenschaftlichen Fachrichtungen weltweit angeboten.
Strukturierte Vorhaben zum Erwerb eines weiteren akademischen Grades an einer ausländischen Hochschule können in diesem Programm nicht gefördert werden; hierfür kommen in Abhängigkeit vom angestrebten Abschluss die regulären Jahresstipendien bzw. die Doktorandenstipendien des DAAD in Frage. Auch die Förderung der Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.
Nur wissenschaftlich überdurchschnittlich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten können berücksichtigt werden. Sie müssen ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben. Die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen; bei Medizinern zählt die Zeit seit der Erlangung der Approbation. Eine Bewerbung in der Endphase der Promotion ist möglich.
Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin zum Zeitpunkt des geplanten Stipendienantritts bereits mehr als ein Jahr als Postdoktorand im Ausland tätig war oder von anderer Seite als Postdoktorand im Ausland gefördert worden ist. Bewerbungen aus dem Ausland werden in aller Regel nur für einen Forschungsaufenthalt in einem Drittland berücksichtigt. Für eine Weiterförderung im derzeitigen Gastland bedarf es besonderer Gründe. Ein Postdoc-Aufenthalt an derselben ausländischen Institution, an der zuvor die Promotion durchgeführt wurde, wird nicht gefördert.
Für ein und dasselbe Vorhaben kann in der Regel nur ein Stipendium vergeben werden; sind zum Beispiel für die Durchführung eines Forschungsvorhabens Aufenthalte in verschiedenen Ländern notwendig, so ist dies im Antrag anzugeben.
Das geplante Forschungsprojekt sollte von den Bewerbern in einem selbstständig erarbeiteten und mit dem Gastgeber abgestimmten Forschungsplan dargelegt werden.
Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf eine klare und ausführliche Begründung des Forschungsvorhabens gelegt. Diese Begründung sollte neben dem Hinweis auf die eigenen Vorarbeiten auch auf die Bedeutung des Fachgebiets für die deutsche Forschung und auf die Frage eingehen, warum es wichtig ist, dieses Vorhaben im Ausland und an dem vorgesehenen Institut zu erarbeiten. Außerdem sollten erste wissenschaftliche Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften vorgelegt werden.
Die der Bewerbung beizufügenden Gutachten von zwei Hochschullehrern einer deutschen (im Ausnahmefall auch ausländischen) Hochschule sollten insbesondere auf die persönliche und wissenschaftliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin für das geplante Vorhaben eingehen. Eines der Gutachten muss vom Betreuer bzw. der Betreuerin der Doktorarbeit erstellt werden.
Die Stipendien werden für die Dauer von drei bis 24 Monaten vergeben. Übersteigt der Förderzeitraum zwölf Monate, wird im zweiten Förderjahr eine substanzielle Beteiligung des Gastinstitutes an den Kosten des Stipendiums erwartet. Kurzstipendien bis zu 6 Monaten können nicht verlängert werden.
Für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben steht ein dem Lebensalter des Stipendiaten und den Lebenshaltungskosten des Gastlandes angepasster Betrag zur Verfügung. Der monatliche Grundbetrag beläuft sich auf:
Nach den bisherigen Erfahrungen des DAAD ist das Stipendium gemäß § 3 Nr. 44, Buchstabe a–c EStG regelmäßig steuerfrei; die Entscheidung darüber trifft das zuständige Finanzamt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Postdoc-Stipendien, die bei den Stipendienunterlagen hinterlegt sind, bevor Sie Ihren Stipendienantrag ausfüllen. Zuständig ist das Referat 521 im DAAD, Tel.: 02 28 / 882-384, Fax: 02 28 / 882-444.
Bewerbungstermin und -ort
Bewerbungen werden direkt beim DAAD, Referat 521, in dreifacher Ausfertigung, eingereicht. Bewerbungen für Kurzstipendien (3 bis 6 Monate) sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts vollständig beim DAAD vorliegen.
Für Stipendien mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten werden über das Jahr drei Bewerbungs– und Auswahltermine angeboten:
Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschullehrer–Kommission des DAAD, die sich aus Vertretern der verschiedenen Fachdisziplinen zusammensetzt. Bei der Beurteilung eines Antrags stehen die Qualifikation des Bewerbers und die wissenschaftliche Qualität und Durchführbarkeit des Vorhabens im Mittelpunkt.
Kontakte zum vorgesehenen ausländischen Gastgeber werden vom Bewerber bzw. der Bewerberin selbst hergestellt.
Zur Erleichterung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Auslandsaufenthalts kann Stipendiaten und Stipendiatinnen, die ohne Beschäftigungsverhältnis oder anderweitige Förderung sind, nach Rückkehr von einem mindestens einjährigen Stipendium eine maximal sechsmonatige Überbrückungsbeihilfe gewährt werden. Einzelheiten werden auf Anfrage mitgeteilt.
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