Based on your location, you may be eligible. However, this is not the only criterion, and the information may be out of date. Always make sure you are well-informed before you apply!
Based on those criteria, we might have other scholarships for you:
| Duration: | 24 - 60 months |
| Purpose: |
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| Level: |
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| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | Not defined |
| Benefits summary: | Eine monatliche Ausgleichszulage und zusätzliche Kosten |
Last update: 18 October 2011
Der Deutsche Akademische Austauschdienst vermittelt Lektorinnen und Lektoren für deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde, in einzelnen Ländern auch Lektoren für andere Fachrichtungen, an ausländische Hochschulen. Das heißt:
Die Aufgaben der Lektorin bzw. des Lektors werden grundsätzlich von der Gasthochschule bestimmt und sind daher von Land zu Land und von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich. Sie umfassen in der Regel Unterricht in Deutsch als Fremdsprache, Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der deutschen Literatur- und Sprachwissenschaft sowie Veranstaltungen auf dem Gebiet der Deutschlandstudien. Der Sprachunterricht wendet sich an zukünftige Deutschlehrer und Germanisten sowie Hörer aller Fakultäten, vornehmlich der naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen, die sich dadurch den Zugang zur deutschsprachigen Fachliteratur erschließen möchten. In einzelnen Fällen sind in Europa und Ostasien Lektoren auch auf anderen Fachgebieten, insbesondere als Fachlektoren für Wirtschafts-, Rechts- oder Politikwissenschaften oder Geschichte tätig.
Neben den fachlichen Aufgaben, die von Lektorat zu Lektorat variieren, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit von Lektoren in der Beratung von ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden im Hinblick auf Studium, Forschung und Lehre in Deutschland und Kooperationsmöglichkeiten mit deutschen Universitäten sowie in der Beteiligung an vielfältigen Maßnahmen zur Förderung des Studienstandortes Deutschland. Außerdem haben sie je nach den örtlichen Verhältnissen innerhalb oder außerhalb der Hochschule kulturelle Aufgaben wahrzunehmen. In einer Reihe von Ländern bestehen Arbeitsgruppen von Lektoren, die in Zusammenarbeit mit einheimischen Kollegen länder- und zielgruppenspezifisches Unterrichtsmaterial erstellen.
Da die Gasthochschulen vom Lektor aktuelle Informationen über die deutsche Literatur- und Sprachwissenschaft, über moderne Methoden und Hilfsmittel für die Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache, über die deutschsprachige Gegenwartsliteratur und allgemein über die kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im deutschen Sprachraum erwarten, ist die Tätigkeit des Lektors zeitlich befristet.
Auch die Qualifikationserfordernisse werden im Einzelfall durch die ausländische Hochschule bestimmt. In jedem Fall ist ein abgeschlossenes Studium, in der Regel mit Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder Deutsch als Fremdsprache, erforderlich (Magister Artium, Promotion, Staatsexamen für Sekundarstufe II, Diplomexamen von Hochschulen der ehemaligen DDR). Das Studium soll in der Regel an einer deutschen Hochschule abgeschlossen worden sein. Umfassende und aktuelle Kenntnis der deutschen Sprache (in der Regel muttersprachliche Kompetenz) wird vorausgesetzt. Von den meisten ausländischen Hochschulen werden darüber hinaus sprachdidaktische Erfahrungen, vorzugsweise auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache, vorausgesetzt. Für die Vermittlung ist die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat erforderlich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben.
Die Förderungsdauer beträgt zunächst zwei akademische Jahre. Sie kann im Einvernehmen mit der Gasthochschule je nach Lektoratstyp bis auf höchstens drei bzw. fünf Jahre ausgedehnt werden.
Da die Lektorinnen und Lektoren mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingehen, werden sie in der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers besoldet. Der DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit den Lektoren als zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schulbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung und zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass die Lektoren sich und ihre Familien auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichern. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden.
Lektorinnen und Lektoren an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen erhalten. Auf Antrag kann nach Beendigung der Lektorentätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich nach mindestens dreijähriger Förderung um ein Rückkehrstipendium zu bewerben.
Da Lektoren während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Die Lektorate werden in DIE ZEIT und im Internet unter http://www.daad.de/ausland/de/3.3.3.4.html ausgeschrieben:
Der DAAD lädt Interessentinnen und Interessenten, die auf Grund der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Vermittlungsanträge für eine Vermittlung in Frage kommen, in der Regel zu einem Informationsgespräch ein (außer für West-, Süd- und Nordeuropa).
Nach diesem Gespräch werden Bewerbungen für bestimmte Lektorate entgegengenommen. Parallele Bewerbungen für verschiedene Länder sind dann nicht mehr möglich. Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus deutschen und ggf. ausländischen Fachvertretern zusammen und trifft seine Entscheidung auf Grund der eingereichten Bewerbungsunterlagen und des persönlichen Eindrucks des Bewerbers im Auswahlgespräch. Der DAAD leitet die Unterlagen der ausgewählten Bewerber an die ausländische Hochschule weiter, die die endgültige Entscheidung trifft. Ein Dienstvertrag wird nur mit der ausländischen Hochschule, nicht mit dem DAAD abgeschlossen. Der DAAD schließt mit dem von der ausländischen Hochschule akzeptierten Lektor bzw. der Lektorin eine (privatrechtliche) Förderungsvereinbarung ab.
Der Lektor ist verpflichtet, an den vom DAAD für ihn vorgesehenen Vorbereitungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Daten der Lektorinnen und Lektoren werden, soweit zur Bearbeitung bzw. für die Förderung notwendig, in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Hinweise für Beamte oder Angestellte, die für die Dauer der Lektorentätigkeit eine Beurlaubung anstreben
Die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge haben die Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu stellen. Der DAAD ist bereit, Beurlaubungsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen, wenn er vom Bewerber hierzu ermächtigt wird.
Eine Garantie für die berufliche Integration nach dem Ende der Förderungszeit kann vom DAAD nicht übernommen werden. Weitere Informationen sind in den Regionalreferaten erhältlich (bitte das gewünschte Zielland bzw. die Region angeben).
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