Based on your location, you may be eligible. However, this is not the only criterion, and the information may be out of date. Always make sure you are well-informed before you apply!
Based on those criteria, we might have other scholarships for you:
| Duration: | Max 3 months |
| Purpose: |
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| Level: |
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| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | Spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn |
| Benefits summary: | €250 - €1575 pro Monat, abhängig von Qualifikation und Zielort |
Last update: 18 October 2011
Bewerbungsberechtigt sind Studierende, für die ein Auslandspraktikum in der Regel zwingend vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen wird und in deren Studienfach praktische Erfahrungen im Ausland inhaltlich unabdingbar erforderlich sind.
Das Kurzstipendienprogramm für selbstbeschaffte Praktika im Ausland gliedert sich in verschiedene Facetten. Es können gefördert werden:
Das Auslandspraktikum muss als Pflichtpraktikum bzw. als vom Fachbereich für das Studienziel dringend empfohlenes Auslandspraktikum anerkannt werden. Der Stellenwert des Auslandspraktikums im Rahmen der Ausbildungsziele des Studiengangs ist im Antrag darzulegen.
Antragsberechtigt sind Studierende ab dem 2. Fachsemester sowie Masterstudierende. Es ist eine "Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen" vorzulegen, aus der hervorgeht, dass überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht wurden. Bachelorstudierende, die im 2. Fachsemester eingeschrieben sind, müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beifügen. Gute praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachbereiche, Akademischen Auslandsämter oder das Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD.
Die Förderzeit beträgt maximal drei Monate.
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst.
Stipendienhöhen staffeln sich nach Höhe des bereits erzielten Abschlusses:
DAAD-Teilstipendienrate für Studierende, maximal für drei Monate, plus Zuschuss zu den Reisekosten. Hinweis für BAföG-Empfänger: Studienbezogene Auslandspraktika können unter bestimmten Voraussetzungen nach BAföG gefördert werden. Die Förderung muss vom einzelnen Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin bei dem für das jeweilige Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. BAföG-Empfänger erhalten vom DAAD eine Aufstockung.
Die speziellen Bewerbungsunterlagen für dieses Programm sind im Akademischen Auslandsamt bzw. beim Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD sowie im Internet unter www.daad.de/ausland/download/05104.de.html erhältlich. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet. Fehlende Unterlagen können zur formalen Ablehnung des Antrags führen.
Bewerbungstermin und -ort
Anträge auf Kurzstipendien für Praktika im Ausland müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im DAAD, Referat 514, vorliegen.
This listing is made possible as part of our cooperation with DAAD. The information about this scholarship originates from Stipendiendatenbank Ausland or Stipendiendatenbank Deutschland.
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