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Kongress- und Vortragsreisenprogramm

German Academic Exchange Service (DAAD)

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Summary

Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert.
Duration: Not specified
Purpose:
  • Training
Level:
  • Bachelor
  • Master
  • PhD
  • Post-doctoral
  • Staff position
Quota: Not defined
Application deadline: Mai 1
Benefits summary: Die Reisekostenpauschale, zusätzliche Kosten

Last update: 25 January 2012

Description

Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind.

Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten:

  1. Kongressreisen ins Ausland Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.
  2. Vortragsreisen ins Ausland Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.

Eligibility

  • Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschaftler und Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten (ab Promovendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten können.
  • Nicht förderungsfähig sind Wissenschaftler aus dem Ausland und deutsche Wissenschaftler, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben sowie ausländische Stipendiaten des DAAD oder anderer Förderinstitutionen.
  • Der DAAD kann keine Reisen fördern, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
  • Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite oder werden die Arbeiten aus anderen Quellen gefördert, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Es ist ein Nachweis zu erbringen, mit dem die anderweitig gewährte Förderung belegt wird. Die anderweitig gewährten Leistungen werden auf die vom DAAD bewilligten Leistungen angerechnet.

Benefits

  • Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung. Die maximale Förderungsdauer beträgt 8 Kongresstage.
  • Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt. Teilnehmer, die aufgrund ihrer Forschungstätigkeit vom Ausland aus anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten von maximal 80 Prozent des nachgewiesenen Preises für einen Flug der Economy Class.

Application information

Aufgrund der begrenzten Fördermittel und der sehr hohen Nachfrage müssen folgende weitere Einschränkungen gemacht werden:

  • In den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung jedes Jahr möglich, danach nur alle 24 Monate.
  • Eine Förderung von Angestellten außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ist nur in den ersten fünf Jahren nach der Promotion möglich.

Bewerbungsunterlagen

  • Bitte beachten Sie die beiden Merkblätter „Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Kongressreisen ins Ausland“ und „Merkblatt für die Gewährung von Zuschüssen zu Vortragsreisen ins Ausland“, die bei den Bewerbungsunterlagen hinterlegt sind. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des DAAD zu finden.

Bewerbungstermin und -ort

  • Ausschließlich fristgerecht eingereichte Anträge im Original (nicht gescannte oder gefaxte Anträge), die den formalen Vorgaben entsprechen, werden akzeptiert; Bewerbungen werden direkt beim DAAD, Referat 521, eingereicht.
  • Anträge auf Förderung von Kongressreisen ins Ausland müssen spätestens vier Monate vor dem ersten Kongresstag beim DAAD eingehen.
  • Anträge auf Förderung von Vortragsreise ins Ausland müssen spätestens einen Monat vor Reisebeginn beim DAAD eingehen.

Sonstiges

  • Nur Anträge, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist vollständig ausgefüllt und belegt vorliegen, werden in die Bearbeitung genommen.

Relevant Links

Additional information

  • Nur Anträge, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist vollständig ausgefüllt und belegt vorliegen, werden in die Bearbeitung genommen. Es kann nur die Bestätigung der Vortragsannahme nach Fristablauf nachgereicht werden.
  • Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Anträgen ist pro Person nur eine Förderung für einen Vortrag oder für einen Kongressbesuch pro Jahr möglich.

This listing is made possible as part of our cooperation with DAAD. The information about this scholarship originates from Stipendiendatenbank Ausland or Stipendiendatenbank Deutschland.

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