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| Duration: | Not specified |
| Purpose: |
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| Level: |
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| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | März 1, 31; April 15; September 1, 15, 30; |
| Benefits summary: | Stipendium, zusätzliche Kosten |
Last update: 25 January 2012
Neben der Förderung ganzjähriger Studienaufenthalte an einer ausländischen Hochschule bietet der DAAD für Studierende auch Stipendien für die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters an. Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit.
Das Angebot gilt für alle Weltregionen und alle Fachrichtungen.
Das Studien- und Praxissemester sollen in demselben Land absolviert werden. Die Anforderungen an die Gestaltung des Praxissemesters ergeben sich aus dem Curriculum der deutschen Hochschule. Grundsätzlich können Vorhaben sowohl mit dem Studien- als auch mit dem Praxissemester beginnen.
Die Bewerbungsvoraussetzungen sind die gleichen wie für die DAAD-Jahresstipendien für Studierende.
Das Praxissemester muss im Curriculum des betreffenden Studiengangs vorgeschrieben und in der jeweiligen Studienordnung verbindlich festgeschrieben sein und von der Heimathochschule anerkannt werden.
Die Vergabe eines Jahres- und/oder Semesterstipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen endet) beschränkt.
Der Begriff Studiensemester steht für einen inhaltlich abgegrenzten Studienabschnitt (mindestens drei Monate), dessen Länge von Land zu Land variieren kann. Die Anforderungen an die Länge und Gestaltung des Praxissemesters ergeben sich aus dem Curriculum der Heimathochschule. Angesichts der strukturellen Gegebenheiten in Hochschulen der GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien wird ein Stipendienantritt zum Februar 2011 nicht empfohlen.
Für den Studienabschnitt:
Stipendium; zusätzlich werden Studiengebühren maximal bis zur Hälfte des Betrages übernommen, den der DAAD in dem betreffenden Land für ein volles Studienjahr zahlt.
Für das Praxissemester:
Stipendium; Praktikantenvergütung wird angerechnet, wenn sie den Gegenwert von 500,- EUR pro Monat übersteigt.
Reisekostenzuschuss für die Hin- und Rückreise. Kosten für die Reise vom Studien- zum Praktikumsort werden nicht übernommen.
Der DAAD gewährt bei einer positiven Entscheidung der Auswahlkommission und bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ein Stipendium für beide Komponenten. Bei Vorhaben, die mit dem Studiensemester beginnen und bei denen der Nachweis der Praktikumsstelle nicht rechtzeitig erbracht werden kann, gewährt der DAAD zunächst ein Stipendium für die Dauer des Studienvorhabens. Dieses Stipendium kann nur verlängert werden, wenn die Praktikumsstelle spätestens drei Monate nach Antritt des Stipendiums nachgewiesen wird und die Heimathochschule die spätere Anerkennung als Praxissemester bestätigt.
Bewerbungsunterlagen
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