Summary
Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen.
| Duration: | Not specified |
| Purpose: | |
| Level: | |
| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | Oktober 31 |
| Benefits summary: | €250 - €1575 pro Monat, abhängig von Qualifikation und Zielort |
Last update: 25 January 2012
Description
Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge Stipendien zur künstlerischen Fortbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland. Fachspezifische Angaben siehe weiter unten im Text.
Eligibility
Es gelten die Richtlinien für Graduierte. Zusätzlich gilt, dass die Bewerberinnen und Bewerber vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben müssen, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht.
Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber die Hochschule verlassen haben, dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung im Fachbereich Musik und in den Fachbereichen Bildende Künste/Design/Film nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; Stichtag für die Fachbereiche Bildende Künste/Design/Film ist jeweils der 1. Oktober.
Bei Bewerbern aus den Fachbereichen Tanz/Choreographie/ Schauspiel/Theaterregie/Musical sollte der Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; in diesem Zeitraum sollte nennenswerte Berufserfahrung erworben worden sein. Ist eine Abschlussprüfung nach der geltenden Prüfungsordnung nicht vorgesehen, muss vor Stipendienantritt ein mindestens achtsemestriges Studium absolviert sein. Bildende Künstler müssen - wenn keine andere Abschlussprüfung vorgesehen ist - die Meisterschülerurkunde vorlegen; sofern keine derartige Urkunde ausgestellt wird, muss eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule beigefügt werden. Tänzer und Choreographen müssen eine klassische bzw. moderne Grundausbildung nachweisen können. Schauspieler und Theaterregisseure sollten sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes haben.
Application information
Falls ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist, sollte dessen Bestätigung, dass er bereit ist, den Bewerber zum Unterricht anzunehmen, den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Dies gilt vor allem für Musikerinnen und Musiker.
Bewerbungstermin und -ort
- 31. Oktober 2011 beim DAAD
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt beim Bewerber.
- Zwischen Abgabe der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.
Relevant Links
- Visit scholarship website
- Visit provider website
Additional information
Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel zur Vorstellung vor eine Auswahlkommission des DAAD gebeten, der Professorinnen und Professoren der verschiedenen Musik- bzw. Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Für die Vorstellung steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
Musik
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Abschluss an einer staatlich anerkannten Musikhochschule.
Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Musik müssen sich an einer Hochschule einschreiben; das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert. Ist die im Ausland vorgesehene Lehrkraft auch an einer Hochschule in Deutschland tätig, kann dieser Studienaufenthalt im Ausland nicht gefördert werden. Ein Studium bei Deutschen, die an einer ausländischen Hochschule unterrichten, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für den Fachbereich Musik
- Komposition Erwartet wird die Vorlage eigener Kompositionen (maximal drei) in der Form von Partituren (bitte in vierfacher Kopie) sowie Tonaufnahmen, möglichst auch von Arbeiten aus jüngerer Zeit. Die Partituren und Tonaufnahmen müssen das Datum der Fertigstellung tragen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht werden. Tonträger werden in Form einer CD oder MD erwartet. Die Tonträger müssen beschriftet sein mit dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin, der Werkbezeichnung, den einzelnen Satzangaben, Indexnummern zur Anwahl der einzelnen Werke und Sätze, Zeitangaben zur Dauer der einzelnen Nummern sowie dem Ort und Datum der Aufnahme.
- Tonmeister Erwartet wird die Vorlage von mindestens drei Aufnahmen, die unterschiedliche Aufnahmeproblemstellungen abdecken sollten. Die Aufnahmen müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht werden und in gleicher Weise wie die von den Komponisten vorzulegenden Tonträger beschriftet sein (s.o.).
- Dirigieren und Chorleitung Erwartet wird die Vorlage einer DVD-Aufnahme aus jüngerer Zeit, die sowohl eine Probenarbeit als auch eine Aufführung, möglichst mit dem Gesicht zur Kamera, zeigt. Die dirigierten Werke sollten aus verschiedenen repräsentativen Stilepochen (z.B. Barock, Klassik, Oper, Moderne etc.) stammen. Die dirigistische Darbietung sollte 15 Minuten nicht unterschreiten. Die Aufnahme muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht werden und in gleicher Weise wie die von den Komponisten vorzulegenden Tonträger beschriftet sein (s.o.).
- Persönliche Vorstellung Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musik werden im Januar oder Februar zu einem persönlichen Vorstellungstermin vor der Auswahlkommission Musik eingeladen. Da pro Bewerbung nur 15 bis 20 Minuten zur Verfügung stehen, wählt die Kommission einzelne Teile aus dem vorbereiteten Programm des Bewerbers/der Bewerberin aus; nach dem Vortrag findet ein kurzes Gespräch statt.
- Instrumentalisten im Bereich der „ernsten Musik” Instrumentalisten bereiten bitte mindestens drei vollständige Werke – nicht nur einzelne Sätze – aus drei verschiedenen, für das Fach wesentlichen Stilepochen vor, wobei eines der Werke aus dem Bereich Neue Musik stammen sollte. Die Dauer des vorbereiteten Programms sollte mindestens dreißig Minuten betragen.
- Kammermusik und Liedbegleitung Bewerberinnen und Bewerber für die Fächer Kammermusik und Liedbegleitung müssen zusätzlich zu den drei geforderten Werken ihres Faches (in entsprechender Besetzung) mindestens ein Werk solistisch präsentieren.
- Ensembles und Duos Mitglieder eines Ensembles oder Duos müssen sich zusätzlich zu den drei geforderten Ensemblewerken auch mit mindestens einem Werk solistisch präsentieren.
- Instrumentalisten im Bereich Jazz Instrumentalisten im Bereich Jazz sollten mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher Tempi (z.B. Ballade, schnelles Stück) vorbereiten. Die Kommission wählt ggf. einzelne Teile aus dem vorbereiteten Programm aus. Die gesamte Vorspieldauer beträgt in der Regel zehn Minuten. Eine Begleitung kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden, Sie können sich aber mit dem für Sie zuständigen Regionalreferat in Verbindung setzen, um Kontakt zu Mitbewerbern aufzunehmen, die evtl. zu einer Begleitung bereit sind.
- Cembalo Ein Cembalo wird Ihnen bei alter Musik als Solo-Instrument zur Verfügung gestellt. Wenn Sie dieses als Begleitinstrument nutzen möchten, erkundigen Sie sich im zuständigen DAAD-Referat, ob für die Auswahlsitzung ein Cembalo angemietet wurde.
- Orgel Informationen zur Disposition der Orgel werden mitgeteilt; nähere Hinweise zum Einspielen enthält das Einladungsschreiben. Eine Registratur kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden, ein gegenseitiges Registrieren der Bewerber ist jedoch möglich.
- Gesang Sänger und Sängerinnen bereiten bitte ein Programm von mindestens zwanzig Minuten Länge vor. Erwartet wird die Vorbereitung eines umfangreichen Repertoires aus drei verschiedenen Stilepochen, die außerdem die Bereiche Oper, Lied und Konzert abdecken. Der Schwierigkeitsgrad der Werke soll Ihrem Ausbildungsstand entsprechen.
- Komposition Die Kommission wird ein Gespräch über die eingereichten Partituren und Tonaufnahmen sowie über das Vorhaben im Ausland mit dem Bewerber führen.
- Dirigieren und Chorleitung Zusätzlich zu der einzureichenden DVD-Aufnahme (s.o.) besteht die persönliche Vorstellung aus:
– Vortrag eines Werkes auf dem Hauptinstrument des Bewerbers oder der Bewerberin
– Partiturspiel vom Blatt
– Prüfung des Gehörs
– Klavierauszug, Spiel vom Blatt
Vordirigieren: Für das Dirigieren eines Hochschulorchesters bzw. Hochschul-
chores kann ein gesonderter Termin vorgesehen werden. Die für das Vordirigieren vorzubereitenden Werke werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. - Tonmeister Tonmeister sollten mindestens drei Aufnahmen präsentieren, die unterschiedliche Aufnahmeproblemstellungen abdecken sollten. Die Aufnahmen müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht werden und in gleicher Weise wie die von den Komponisten vorzulegenden Tonträger beschriftet sein (s.o.). Darüber hinaus sind zwei vollständige Stücke (nicht einzelne Sätze) auf dem Hauptinstrument aus verschiedenen, für das Fach wesentlichen Stilepochen von insgesamt mindestens 20 Minuten Dauer vorzubereiten. Außerdem wird im Rahmen der persönlichen Vorstellung eine Prüfung des Gehörs vorgenommen.
- Bereitstellung von Instrumenten Außer Klavier, Orgel und gegebenenfalls Cembalo kann der DAAD leider keine Instrumente zur Verfügung stellen, d.h. alle anderen Instrumente müssen mitgebracht werden.
- Begleitung Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fächern Gesang, Blas- und Streichinstrumente steht eine erfahrene Klavierbegleitung zur Verfügung, mit der man sich vor dem Vorspiel abstimmen kann. Für Jazz kann keine Begleitung zur Verfügung gestellt werden.
Für mitgebrachte Begleiterinnen oder Begleiter kann der DAAD leider keine Kosten übernehmen.
Bildende Künste/Design/Film
Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Bildende Künste (einschließlich Design und Film) müssen sich für Jahresstipendien grundsätzlich an einer ausländischen Hochschule einschreiben. Die Jahresstipendien im Fachbereich Bildende Künste (einschließlich Design und Film) werden für die Dauer von mindestens 7 bis zu maximal 12 Monaten vergeben. Die Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland können für eine Dauer von einem Monat bis zu maximal 6 Monaten vergeben werden, wobei die beantragte Förderungsdauer mit Art und Umfang des vorgesehenen Studienprojekts (Recherche und Materialsammlung, Hochschulkurs, freier Aufenthalt zur Durchführung eines Projekts etc. – Aufenthalte zur Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen im Ausland werden nicht gefördert!) begründet werden muss. Eine Einschreibung an einer ausländischen Hochschule wird nicht gefordert beziehungsweise ist von der Art und Dauer des geplanten Studienaufenthalts abhängig (hier sind besonders die Bedingungen zu beachten, die für die Länder USA, Kanada, Australien und Neuseeland gelten). Visafragen sind vom Bewerber beziehungsweise der Bewerberin selbst zu klären.
Ein Jahresstipendium zur künstlerischen Weiterbildung für Graduierte kann nur einmal (im gleichen Abschnitt nach dem künstlerischen Erststudium) mit einem Kurzstipendium zur künstlerischen Weiterbildung kombiniert werden. Zwischen dem Ende des ersten Stipendienzeitraums und dem Antritt des zweiten Stipendiums hat jedoch eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr zu liegen. Ferner können die Kurzstipendien nicht kurzfristig kumuliert werden. Zwischen dem Abschluss eines ersten und dem Antritt eines zweiten Kurzstipendiums ist eine „Sperrfrist” von mindestens zwei Jahren einzuhalten. Innerhalb der Gesamtfrist seit Studienabschluss ist nur die Vergabe von maximal zwei Stipendien möglich.
Die genaue Laufzeit wird während des Auswahlgesprächs festgelegt. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Stipendien ins außereuropäische Ausland können nur unter Anlegung besonders strenger Maßstäbe vergeben werden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass bei der Beurteilung von Anträgen nach Europa beziehungsweise in außereuropäische Länder unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.
Zusätzliche Kosten (Gebühren, Materialbeihilfen usw.) werden nicht übernommen.
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für den Fachbereich
- Bildende Künste (einschl. Design und Film) Die folgenden Arbeitsproben sind zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich und von den Bewerberinnen und Bewerbern persönlich zur Auswahl mitzubringen.
- Bildhauerei Möglichst Originale (bis zu 5); gegebenenfalls auch Fotos, Dias, digitale Aufnahmen und Videos, wobei jede Plastik aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen ist; Zeichnungen, Skizzen und Pläne
- Malerei, Keramik, Gold- und Silberschmiedekunst, Textilentwerfen Bis zu 10 Originale bzw. Arbeiten (wesentliche Werke, die zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen) sowie einige Zeichnungen, Studien, Skizzen, Entwürfe, gegebenenfalls auch Fotos, Dias, digitale Aufnahmen und Videos
- Grafik und Zeichnen Mehrere Originale
- Film Werden Filme eingereicht, so ist rechtzeitig vor der Auswahlsitzung mit dem DAAD zu klären, ob eine Vorführmöglichkeit für das gewünschte technische Format gegeben ist; die Abspielzeit eingereichter Filme bzw. Videos sollte zehn Minuten möglichst nicht überschreiten, gegebenenfalls sind Ausschnitte aus Werken zu präsentieren.
- Design und Fotografie Bis zu 10 Design- und Fotografiearbeiten bzw. Design-/Fotografieprojekte (Designprojekte mit Zeichnungen und Modellen), gegebenenfalls auch konzeptionelle und theoretische Arbeiten.
Fachhochschulabsolventen des Studienganges Design (Gestaltung) legen eine Dokumentation (ggf. Original) und/oder Fotografien ihrer Prüfungsarbeit und Ergebnisse von zwei weiteren Arbeitsprojekten vor; Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Studium befinden, legen Arbeitsproben von drei umfangreichen Arbeitsprojekten vor.
Zusätzlich sollte in einer Arbeitsmappe Dokumentationsmaterial über den künstlerischen Werdegang (Fotos, Zeichnungen etc.) beigegeben werden. (Alle Arbeiten müssen signiert und datiert sein.) Bewerber, die sich mit Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten präsentieren, müssen ihren je eigenen Teil der Arbeit eindeutig bei der Präsentation identifizieren, das heißt, er muss aus den vorgelegten Arbeitsproben erkennbar sein. Das Gleiche gilt für gemeinsame Vorhaben im Ausland. - Hinweis Die Arbeitsproben bitte nicht zusammen mit dem Bewerbungsantrag an den DAAD schicken. Sie sind von den Bewerberinnen und Bewerbern persönlich zur Auswahl mitzubringen und nach Beendigung des Auswahlgespräches wieder abzutransportieren. Dem Antrag selbst ist jedoch unbedingt eine Liste der Arbeitsproben (zum Beispiel Bilder, Objekte, Filme, Videos etc. mit Angaben zur medialen Form) beizufügen, die zur Bewerbung vorgelegt werden.
Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical
Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical müssen sich an einer anerkannten Hochschule bzw. an einem renommierten Institut der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation oder zur Spezialisierung einschreiben; das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert. Choreographen müssen eine abgeschlossene Tanzausbildung nachweisen. Die Stipendien in den genannten Fachbereichen gelten für ein Studienjahr (Akademisches Jahr 2012/2013); sie können nicht verlängert werden.
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für den Fachbereich Choreographie
Bei der persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission für den Fachbereich Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical wird gewünscht:
- Tanz/Choreographie Teilnahme an einem klassischen Tanztraining und anschließend Präsentation einer Soloarbeit bzw. eigenen Soloarbeit bei Choreographen
- Schauspiel Vorbereitung von zwei Vorsprechrollen aus zwei unterschiedlichen Stücken
- Regie Zur persönlichen Auswahl ist eine ausführliche Mappe mit Unterlagen über die bisher gewonnenen Erfahrungen (Konzeptionspapiere, Strichfassungen etc.) mitzubringen.
- Musical Vorbereitung einer Vorsprechrolle, Teilnahme an einem Tanztraining, Präsentation einer Ballade und eines Up-Tempo (kontrastierender Stil) aus der Musicalliteratur.