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Jahres- und Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden

German Academic Exchange Service (DAAD)

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Summary

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt.
Duration: At least 1 months
Purpose:
  • Study
  • Research
  • Training
Level:
  • PhD
Quota: Not defined
Application deadline: März 1; Juni 1; September 1; November 15
Benefits summary: Eine monatliche Stipendienrate plus zusätzliche Kosten

Last update: 18 October 2011

Description

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an Hochschulen als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Förderungsziel

Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen Nachwuchskräften ermöglichen, Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.

Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Für Jahres- wie für Kurzstipendien gilt: Sofern Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten geplant sind, müssen diese in einem Antrag zusammengefasst werden.
Eine Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur für Doktoranden möglich, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen und die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit ist im Stipendienantrag besonders zu begründen.

Auslandsaufenthalte, die lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Interessenten an "Master"-Studiengängen (bei Promotionen in Großbritannien in der Regel MRes) werden auf eine Bewerbung im regulären Jahresstipendienprogramm für Graduierte des DAAD verwiesen.

Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres Stipendium gewährt. Zwischen Abschluss eines ersten und Antritt eines zweiten Kurzstipendiums ist eine "Sperrfrist" von mindestens einem Jahr einzuhalten. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.

Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Der DAAD vergibt Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. In diesem Fall ist das Stipendium nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal EUR 1.500,-, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal EUR 2.500,-. Neben den im Doktorandenprogramm notwendigen Bewerbungsunterlagen ist für diese besondere Art der Förderung eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen.

Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung durch den DAAD bewerben, da die Begabtenförderungswerke Auslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.

"Kollegiaten" der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. "Stipendiaten" der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthaltes ruht.
Nach abgeschlossener Promotion erhält der DAAD eine Kopie der Promotionsurkunde. Dies gilt für die Jahres- und Kurzstipendien für Doktoranden.

Auswahlkriterien Eines der wichtigsten Auswahlkriterien ist die überzeugende akademische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber. Diese sollte dokumentiert sein durch:

  • Die Studienleistungen in Bezug auf die Studiendauer
  • Die Qualität der Abschlussarbeit
  • Ggf. wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Einschlägige Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens

Bei Bewerbungen mit dem Ziel der Durchführung eines konkreten Forschungsvorhabens beziehen sich weitere Auswahlkriterien auf das geplante Forschungsvorhaben:

  • Qualität der fachlichen Darstellung des Forschungsvorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
  • Eignung der Gastinstitution (Begründung des Auslandsaufenthaltes und der Wahl der Gasthochschule)
  • Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne

Bei Bewerbungen auf die Förderung der Teilnahme an einem Ph.D.-Studiengang im Ausland werden als weitere Auswahlkriterien herangezogen:

  • Qualität der Darstellung des Vorhabens einschl. Begründung der eigenen Motivation
  • Angemessenheit des Arbeitsprogramms/des Zeitplans
  • Ggf. eigene Vorarbeiten
  • Bedeutung des Vorhabens für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
  • Außerdem werden bei der Auswahl - unabhängig vom Stipendienzweck - außerfachliche Kriterien berücksichtigt, wie zum Beispiel Engagement in der akademischen Selbstverwaltung - soziales, kulturelles und politisches Engagement - außerfachliche Interessen - weitere Sprachkenntnisse - sonstige nachweisbare Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb des eigenen Fachs

Eligibility

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen deutschen Hochschulabschluss bzw. eine vergleichbare Qualifikation nachweisen, die sie zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigen. Absolventen von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn eine deutsche oder ausländische Hochschule bescheinigt, dass die Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren bzw. für die Zulassung zum Promotionsstudium vorliegen.

Mit der Bewerbung müssen im Regelfall (Promotion an einer deutschen Hochschule) eine Zusage eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin zur Betreuung der Promotion vorgelegt sowie die formelle Annahme als Doktorandin oder Doktorand nachgewiesen werden. Die Aufnahme des Promotionsstudiums sollte bei Antragstellung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Bewerber und Bewerberinnen mit Universitätsabschluss, die an einer ausländischen Hochschule promovieren wollen, müssen vor Stipendienantritt die Zulassung der Gasthochschule nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der ausländischen Hochschule bzw. im Gastland studieren und dort auch promovieren wollen, sind nur antragsberechtigt, wenn sie sich zum Bewerbungstermin noch nicht länger als 18 Monate im Gastland aufhalten.

Für die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, insbesondere die Beschaffung des Arbeitsplatzes an der ausländischen Gastinstitution und die notwendige Absprache zur Projektdurchführung sind die Bewerberinnen und Bewerber selbst verantwortlich. Diese Vorbereitungen müssen bei der Antragstellung abgeschlossen sein. Falls an der Gasthochschule Studiengebühren erhoben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber um einen Erlass oder eine Ermäßigung bemühen und das Ergebnis dieser Bemühungen mit der Bewerbung nachweisen.

Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien wie Dauer des bisherigen Aufenthaltes im Gastland können nicht durch vorfristige Einreichung des Antrags umgangen werden. Gegebenenfalls wird der späteste für den vorgesehenen Stipendienantritt zulässige Bewerbungsschluss zu Grunde gelegt.

Duration

Die Stipendien sind für Vorhaben mit einer Laufzeit zwischen einem und zwölf Monaten bestimmt. Eine mehr als einjährige Förderung ist nur für Doktoranden deutscher Hochschulen möglich, die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Die Bewilligung erfolgt in diesen Fällen für maximal zwölf Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Verlängerung des Stipendiums ist abhängig vom erfolgreichen Fortschritt der Arbeiten, der Bewerberkonkurrenz und den verfügbaren Finanzmitteln.

Benefits

  • eine monatliche, dem Gastland angepasste Stipendienrate für Lebensunterhalt und Unterkunft
  • eine monatliche Pauschale von EUR 102,- für Forschungs- und Kongresskosten
  • ggf. anfallende Studiengebühren bis zu den vom DAAD länderspezifisch festgelegten Obergrenzen; Bewerberinnen und Bewerber müssen sich um Erlass oder Ermäßigung bemühen; da Kurzstipendien nicht für die Teilnahme am regulären Lehrbetrieb bestimmt sind, können Studiengebühren für Kurzstipendien nicht übernommen werden
  • Reisekostenzuschuss für die Reise vom Heimatort zum Gastinstitut und zurück sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt
  • Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Application information

Bewerbungstermin und -ort

Bewerbungen werden direkt beim DAAD eingereicht. Die Auswahl durch eine Hochschullehrer-Kommission des DAAD erfolgt für Europa, die GUS (inklusive Kaukasus und Zentralasien) und Nordamerika auf der Basis der eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen, für Afrika, Asien, Australien/Neuseeland, Lateinamerika mit persönlicher Vorstellung.

Für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Betreuung der Stipendiaten sind die jeweiligen Regionalreferate im DAAD zuständig.

Bewerbungen für Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens drei Monate (Bewerbungen mit Zielland Indien: mindestens sechs Monate) vor Antritt des Auslandsaufenthalts vollständig beim DAAD vorliegen. Zur besseren Planung des Auslandsaufenthaltes wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitungsdauer, bis eine Stipendienzusage erfolgen kann, bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann.

Für Bewerbungen um Stipendien mit längerer Laufzeit als sechs Monate bestehen feste Bewerbungstermine, die sich je nach Zielregion unterscheiden.

Westeuropa, Türkei, MOE-Länder, GUS (inklusive Kaukasus und Zentralasien) und Nordamerika

Jährlich werden drei Bewerbungs- und Auswahltermine angeboten:
Bewerbungsschluss: 15. November, Auswahltermin: im März, Stipendienantritt i.d.R. ab: 1. Mai]
Bewerbungsschluss: 15. März, Auswahltermin: im Juni, Stipendienantritt i.d.R. ab: 1. August
Bewerbungsschluss: 15. Juni, Auswahltermin: im Oktober, Stipendienantritt i.d.R. ab: 1. Dezember
Afrika, Arabische Staaten, Israel, Iran, Asien (außer VR China und Taiwan), Australien/Neuseeland, Lateinamerika Jährlich werden zwei Bewerbungs- und Auswahltermine angeboten.
Bewerbungsschluss: 30. September, Auswahltermin: im Dezember, Stipendienantritt i.d.R. ab: 1. Februar
Bewerbungsschluss: 31. März, Auswahltermin: im Juni, Stipendienantritt i.d.R. ab: 1. August
Bewerbungen für die VR China (außer Hongkong und Macao) und Taiwan können nur
zum 30. September (Stipendienantritt im September des folgenden Jahres) eingereicht werden.

Für einzelne Länder können zur Ausnutzung von Leistungen ausländischer Partner (Stipendien, Studiengebührenbefreiungen) feste Antrittstermine und/oder längere Vorlaufzeiten gelten. Bewerberinnen und Bewerber werden vom DAAD entsprechend informiert.

This listing is made possible as part of our cooperation with DAAD. The information about this scholarship originates from Stipendiendatenbank Ausland or Stipendiendatenbank Deutschland.

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