Based on your location, you may be eligible. However, this is not the only criterion, and the information may be out of date. Always make sure you are well-informed before you apply!
Based on those criteria, we might have other scholarships for you:
| Duration: | 1 - 12 months |
| Purpose: |
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| Level: |
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| Quota: | Not defined |
| Application deadline: | Jederzeit |
| Benefits summary: | €250 - €1575 pro Monat, abhängig von Qualifikation und Zielort |
Last update: 18 October 2011
Die Bundesländer haben einheitliche Länderregelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen.
Ländergesetze wie deren Durchführungsverordnungen sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. In welchem Maße diese Förderung eintritt, darüber sollten sich Bewerberinnen und Bewerber um eine Auslandsförderung bei den zuständigen Stellen ihrer Hochschule informieren.
Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.
Der DAAD vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Stipendiaten, die nach den Graduiertenförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, auch Aufstockungsstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen zu besonderen Bedingungen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 EUR, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 EUR.
Neben den unten genannten Bewerbungsunterlagen ist für diese besondere Art der Förderung eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen. Nach abgeschlossener Promotion erhält der DAAD eine Kopie der Promotionsurkunde.
Diese Förderung des DAAD ist an die Vergabe und Laufzeit des Landesstipendiums gebunden; finanziell und zeitlich unabhängig davon kann der DAAD nicht fördern. Verlängerungen bedürfen einer erneuten Antragstellung an der Hochschule.
30 Tage bis 12 Monate
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst.
Stipendienhöhen staffeln sich nach Höhe des bereits erzielten Abschlusses:
Bewerbungsunterlagen
Die geforderten Bestätigungen können nur von der zuständigen Hochschule abgegeben werden; ohne sie ist eine Förderung nicht möglich.
Bewerbungstermin und -ort
Anträge können jederzeit unter Wahrung einer achtwöchigen Bearbeitungsfrist direkt oder über die zuständige Hochschule an den DAAD, Referat 521, gerichtet werden. Für einige Länder kann eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein.
This listing is made possible as part of our cooperation with DAAD. The information about this scholarship originates from Stipendiendatenbank Ausland or Stipendiendatenbank Deutschland.
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