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DAAD-Aufstockung auf die Länder-Graduiertenförderung

German Academic Exchange Service (DAAD)

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Summary

Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder durch den DAAD.
Duration: 1 - 12 months
Purpose:
  • Study
Level:
  • Bachelor
  • Master
Quota: Not defined
Application deadline: Jederzeit
Benefits summary: €250 - €1575 pro Monat, abhängig von Qualifikation und Zielort

Last update: 18 October 2011

Description

Die Bundesländer haben einheitliche Länderregelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen.
Ländergesetze wie deren Durchführungsverordnungen sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. In welchem Maße diese Förderung eintritt, darüber sollten sich Bewerberinnen und Bewerber um eine Auslandsförderung bei den zuständigen Stellen ihrer Hochschule informieren.

Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder durch den DAAD

Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.

Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen

Der DAAD vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Stipendiaten, die nach den Graduiertenförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, auch Aufstockungsstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen zu besonderen Bedingungen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 EUR, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 EUR.
Neben den unten genannten Bewerbungsunterlagen ist für diese besondere Art der Förderung eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen. Nach abgeschlossener Promotion erhält der DAAD eine Kopie der Promotionsurkunde.

Eligibility

Diese Förderung des DAAD ist an die Vergabe und Laufzeit des Landesstipendiums gebunden; finanziell und zeitlich unabhängig davon kann der DAAD nicht fördern. Verlängerungen bedürfen einer erneuten Antragstellung an der Hochschule.

Duration

30 Tage bis 12 Monate

Benefits

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst.
Stipendienhöhen staffeln sich nach Höhe des bereits erzielten Abschlusses:

  • Stipendien für Studierende: EUR 550 - EUR 1050 pro Monat
  • Teilstipendien für Studierende: EUR 250 - EUR 550 pro Monat
  • Stipendien für Graduierte: EUR 750 - EUR 1275 pro Monat
  • Stipendien für Doktoranden: EUR 925 - EUR 1575 pro Monat
Stipendienhöhe
  • Zusatzstipendien zu Lebenshaltungskosten im Ausland; hierbei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Stipendienrate des DAAD für das betreffende Land und dem Regelsatz des Stipendiums im Rahmen der Länder-Graduiertenförderungsgesetze; dieser Betrag wird je nach Höhe und Laufzeit des Stipendiums in einer oder mehreren Raten überwiesen;
  • Reisekostenzuschuss (einmalig);
  • Studiengebühren, wenn sie in unabweisbarem und wirklich notwendigem Zusammenhang mit dem Arbeitsvorhaben stehen (nicht für die Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen); bei Gebühren, die weit über dem nationalen Durchschnitt liegen, ist mit einer - zum Teil erheblichen - Eigenbeteiligung zu rechnen;
  • nur für Doktoranden: eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten;
  • Übernahme der Prämie für eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung durch den Gruppenversicherungsvertrag des DAAD, sofern erforderlich.

Application information

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular erhältlich bei den für die Landesgraduiertenförderung zuständigen Stellen der Hochschulen oder bei Referat 521 im DAAD;
  • Bescheinigung der Heimathochschule über die Notwendigkeit des beantragten Auslandsaufenthaltes im Rahmen der Förderung nach dem Landesgesetz. Diese Bescheinigung sollte gleichzeitig als Antragsformular dienen, dem eine Kopie des ursprünglichen Antrags auf Gewährung eines Stipendiums beigefügt ist. Die für die Vergabe des Landesstipendiums zuständige Hochschule bescheinigt auf Grund der Feststellung der Vergabekommission, dass im Rahmen des Entscheidungsverfahrens der beantragte Auslandsaufenthalt in dem vorgesehenen Umfang für notwendig erachtet wird; dem Antrag ist ein Arbeits- und Zeitplan für den Auslandsaufenthalt beizufügen;
  • Bestätigung der Hochschule, dass die Inlandsförderung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gezahlt wird, die auslandsbedingten Mehrkosten (Reisekosten, ggf. Studiengebühren, Materialkosten etc.) aus Landesmitteln jedoch nicht übernommen werden;
  • Sprachzeugnis;
  • Research Clearance oder ähnliche Bestätigung über die Arbeitsmöglichkeiten vor Ort, sofern erforderlich;
  • Stellungnahme des deutschen Betreuers zum beantragten Auslandsaufenthalt.

Die geforderten Bestätigungen können nur von der zuständigen Hochschule abgegeben werden; ohne sie ist eine Förderung nicht möglich.
Bewerbungstermin und -ort

Anträge können jederzeit unter Wahrung einer achtwöchigen Bearbeitungsfrist direkt oder über die zuständige Hochschule an den DAAD, Referat 521, gerichtet werden. Für einige Länder kann eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein.

This listing is made possible as part of our cooperation with DAAD. The information about this scholarship originates from Stipendiendatenbank Ausland or Stipendiendatenbank Deutschland.

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